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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.06.2002 - 4 K 17/00   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.06.2002 - 4 K 17/00 (https://dejure.org/2002,56510)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05.06.2002 - 4 K 17/00 (https://dejure.org/2002,56510)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05. Juni 2002 - 4 K 17/00 (https://dejure.org/2002,56510)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2019 - 4 K 215/16

    Gebührenbedarfsberechnung einer Niederschlagswassergebührensatzung;

    Derartige Bestimmungen werden erst durch die technische Entwässerungssatzung und die zugehörige(n) Abgabensatzung(en) des Antragsgegners getroffen, so dass die streitbefangene Regelung in der 4. Änderungssatzung selbst noch keine Regelung mit rechtlicher Außenwirkung gegenüber den künftigen Leistungsbeziehern darstellt und von diesen daher auch nicht mit einem Normenkontrollantrag angegriffen werden kann (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 8. Oktober 2015 - 4 K 115/14 - OVG Thüringen, Urt. v. 3. Februar 1999 - 4 N 547/98 -, zit. nach JURIS; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 5. Juni 2002 - 4 K 17/00 -, zit. nach JURIS).

    Darüber hinaus dürfte auch das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis fehlen, weil die Antragsteller ihr Ziel besser durch eine normenkontrollrechtliche Überprüfung der Satzungen, durch die sie sich unmittelbar in ihren Rechten verletzt sehen, erreichen könnten (so OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 5. Juni 2002, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2001 - 4 K 8/00

    Gefahrhundeverordnung, Gleichheitssatz, Übermaßverbot, Hunderasse, Kampfhund

    Die Antragsteller wenden sich mit ihren Normenkontrollanträgen vom 21. August 2000 (Antragsteller zu 1), 2) und 4)), 17. November 2000 (Antragstellerin zu 5) - Aktenzeichen bei Antragstellung 4 K 16/00), 25. Oktober 2000 (Antragstellerin zu 6) - Aktenzeichen bei Antragstellung 4 K 14/00), 22. Dezember 2000 (Antragsteller zu 7) - Aktenzeichen bei Antragstellung 4 K 18/00) 13. November 2000 (Antragsteller zu 8) bis 11) - Aktenzeichen bei Antragstellung 4 K 15/00) sowie vom 07. Dezember 2000 (Antragsteller zu 12) - Aktenzeichen bei Antragstellung 4 K 17/00) gegen die Gefahrhundeverordnung.
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